Härtefall-Fonds

Es sind herausfordernde Zeiten und manchmal bedarf es einer Absicherung oder einer helfenden Hand, um den Weg gut weiterzugehen. Der Härtefallfonds ist ein Unterstützungsfonds zur Linderung eines finanziellen Engpasses für Menschen mit geringem Einkommen.
Stärkungspakt

Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut

Wir unterstützen aus Mitteln des Stärkungspaktes NRW und im Auftrag der Stadt Bielefeld Menschen mit geringem Einkommen, um einen kleineren finanziellen Engpass oder eine kleinere Notlage abzuwenden. Denn die stark gestiegenen Lebensmittelpreise und erhöhten Energiekosten stellen vor allem Menschen mit geringem Einkommen vor große Herausforderungen.

Für diese individuellen Einzelfallhilfen werden in Bielefeld aus dem Landesprogramm ca. 1,2 Mio. Euro für das Jahr 2023 bereitgestellt. Die Stadt Bielefeld hat die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut beauftragt diese Fördermittel über ihre Sozialpartner*innen zu verteilen.

Sicherung bei Härte Symbolbild
Wer ist berechtigt

Empfänger*innen der Leistungen

1. Inhaber*innen eines Bielefeld-Passes (in Papier, Scheckkarten- oder digitaler Form) sowie Menschen, die Anspruch auf einen Bielefeld-Pass haben (Leistungsbescheid erforderlich)

2. Studierende und Azubis mit BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)-Leistungsbescheid

3. Menschen aus einkommensarmen Haushalten mit besonderer Bedarfslage, die auf Grund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch die erheblichen Preissteigerungen besonders betroffen sind

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Was wird gefördert?

Individuelle Förderbereiche

1. Einkaufsgutschein-Soforthilfe in Höhe von 20 Euro (für den Haushaltsvorstand) und 10 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied: Dieser kann von BielefeldPass-Inhaber*innen eigenständig auf solidarpass.de abgerufen werden.

2. Individuelle Hilfen einmalig max. 200 Euro: Registrierte Sozial­partner*innen können für ihre Klient*innen, die in einen finanziellen Engpass geraten sind, eine Unterstützung von bis zu 200 Euro erfragen.
Das Budget für Stromschuldenreduzierung (max. 200 Euro) ist ausgeschöpft. Anträge können ab sofort nicht mehr gestellt werden.

3. Schuldenübernahme durch Schuldnerberatungsstellen: Bei Notlagen aufgrund von Energieschulden oder durch erhöhte Energie- und Lebensmittelkosten einmalig bis zu 1.000 Euro (max. 50% der Gesamtschulden). Es dürfen keine Schulden, die älter als ein Jahr sind, mit der Hilfe getilgt werden.

4. Einkaufsgutscheine für Schulbedarfsartikel: Schulsozialarbeiter*innen können für die von ihnen betreuten Schüler*innen Gutscheine für Schultaschen mit Inhalt zur Einschulung oder für erforderliche Sportbekleidung oder für Schulmaterialien oder für individuelle andere Erfordernisse ausstellen.

5. Energiesparende Kühl-, Wasch- und Kochgeräte (Energieeffizienzklasse mindestens C) können zur dauerhaften Entlastung der Stromkosten mit 50% gefördert werden (bis maximal 399 €). Anträge können direkt bei der Stiftung Solidarität in Bielefeld gestellt werden:
Es wurden bereits über 800 energiesparende Haushaltsgeräte über das Programm ermöglicht. Ab sofort gibt es keine Gutscheine für energiesparende Haushaltsgeräte auf Warteliste. Es befinden sich zurzeit über 760 Menschen auf dieser Warteliste. Wahrscheinlich können wir noch nicht einmal all diesen Menschen einen Gutschein ermöglichen.

Sozialarbeiterin in Beratungssituation
Beratungsstellen

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Sie betreuen oder beraten Menschen mit geringem Einkommen für die Stadt, über eine Wohlfahrtsorganisation oder einen Verein? Dann melden Sie sich auf unserer Seite als Sozialpartner*in an und helfen Sie Ihren Klient*innen mit unseren Angeboten und den Möglichkeiten aus dem Härtefall-Fonds. Sie können online und ganz unbürokratisch für betroffene Menschen Hilfen abrufen. Gemeinsam gegen Armut.

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